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Fensterförderung 2026 in Niedersachsen: So sichern Sie sich bis zu 12.000 Euro

Adrian Gatzke
Zuletzt aktualisiert:
24.08.2026
Lesezeit:
7 Minuten

Die BAFA-Förderung 2026 auf einen Blick

Die wichtigste Anlaufstelle für Ihren Zuschuss ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans, kommen 5 Prozent hinzu, insgesamt also 20 Prozent.

Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP und bei 60.000 Euro mit iSFP. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 4.500 Euro beziehungsweise 12.000 Euro. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto.

Der iSFP-Bonus lohnt sich also doppelt: Er erhöht den Fördersatz und verdoppelt zugleich die förderfähige Summe.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an nahezu alle Besitzer von Bestandsgebäuden. Ob Einfamilienhaus in Kirchlinteln, Doppelhaushälfte in Dörverden oder Eigentumswohnung in Achim: Wenn der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt und das Gebäude in Deutschland steht, können Sie einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind alle Investoren förderfähiger Maßnahmen.

Welchen U-Wert brauchen die neuen Fenster?

Gefördert werden nur Fenster, die nachweislich Energie einsparen. Entscheidend ist der Wärmedurchgangskoeffizient Uw, der 0,95 W/(m²K) nicht überschreiten darf. Alle von uns angebotenen Fenster mit moderner Dreifachverglasung erfüllen diese Anforderung.

Schritt für Schritt zum Zuschuss

Die wichtigste Regel lautet: erst der Antrag, dann der Vertrag. Beginnen Sie keine Baumaßnahmen, bevor die Förderzusage vorliegt.

  1. Angebot einholen. Wir beraten Sie, planen Ihre neuen Fenster und erstellen ein detailliertes Angebot als Grundlage für den gesamten Prozess.
  2. Energie-Effizienz-Experten einbinden. Ein zertifizierter Energieberater ist Pflicht. Er prüft die technischen Details und erstellt die Technische Projektbeschreibung. Wir empfehlen Ihnen gern einen Partner aus unserem Netzwerk im Raum Verden und Bremen.
  3. Antrag beim BAFA stellen. Mit der Kennung aus der Projektbeschreibung stellen Sie den Antrag online. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben sein.
  4. Vertrag abschließen und montieren. Nach der Förderzusage unterzeichnen Sie den Vertrag, wir vereinbaren den Montagetermin und bauen fachgerecht ein.
  5. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieberater den Technischen Projektnachweis. Damit reichen Sie den Verwendungsnachweis online ein und laden die Rechnungen hoch.
  6. Zuschuss erhalten. Das BAFA prüft und überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Alternativen: KfW-Kredit oder Steuerbonus

Wenn Sie die Sanierung nicht vollständig aus Eigenmitteln finanzieren möchten, lässt sich zusätzlich zum BAFA-Zuschuss ein zinsgünstiger Ergänzungskredit der KfW beantragen.

Alternativ können Sie über Paragraf 35c EStG 20 Prozent der Sanierungskosten bis maximal 40.000 Euro über drei Jahre von der Steuer absetzen. Eine Kombination mit der BAFA-Förderung ist allerdings ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Geht die Förderung auch für eine einzelne Wohnung im Mehrfamilienhaus? Ja. Als Wohnungseigentümer können Sie für Maßnahmen an Ihrer eigenen Einheit einen Antrag stellen. Bei Gemeinschaftseigentum wie Treppenhausfenstern tritt die Eigentümergemeinschaft als Antragsteller auf.

Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel wenige Wochen. Die Förderzusage ist zeitlich begrenzt gültig, setzen Sie die Maßnahme also zügig um.

Brauche ich einen Energieberater auch bei wenigen Fenstern? Ja, die Einbindung eines zertifizierten Experten ist unabhängig von der Anzahl der Fenster Pflicht. Seine Kosten sind ebenfalls förderfähig.

Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können!
Als Fachbetrieb für Fenster, Türen und Sonnenschutz unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne bei Ihrem Vorhaben. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie unverbindlich.
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