Die Heizung läuft seit Oktober durch, und im Wohnzimmer wird es trotzdem erst am Nachmittag richtig warm. Die Abrechnung im Frühjahr erklärt dann, was das gekostet hat.
Fenster sind in vielen Häusern aus den Siebzigern bis Neunzigern die schwächste Stelle der Gebäudehülle. Über ein einziges altes Fenster von 1,30 mal 1,30 Metern gehen im Jahr mehrere hundert Kilowattstunden verloren. Dazu kommt der Kaltluftabfall an der ausgekühlten Scheibe, der dafür sorgt, dass Sie die Heizung höher drehen, obwohl die Raumtemperatur eigentlich stimmt.
Bessere Wärmedämmung am Fenster wirkt an beiden Punkten. Moderne Mehrkammerprofile mit Dreifachverglasung erreichen Uw-Werte von 0,95 W/(m²K) und besser. Das senkt den Verbrauch, macht die Raumtemperatur gleichmäßiger und ist die Voraussetzung dafür, dass die BAFA-Förderung überhaupt greift.

Ein Spitzenwert am Glas rettet kein Fenster mit schwachem Rahmen.
Beim Fenster zählt der Uw-Wert. Er beschreibt, wie viel Wärme das gesamte Fenster nach außen abgibt, Glas und Rahmen zusammen. Je niedriger, desto besser.
Das Gebäudeenergiegesetz erlaubt für neu eingebaute Fenster höchstens Uw 1,3 W/(m²K). Als gut gilt alles unter 1,0, förderfähig wird es ab 0,95 und besser. Unsere Fenster mit moderner Dreifachverglasung erfüllen diese Anforderung. Welche Kombination aus Profil und Glas bei Ihnen sinnvoll ist, sehen Sie unter Fensterisolierung.
Wer die Wärmedämmung seiner Fenster verbessert, kann sich einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen. Eine Reihenfolge ist dabei entscheidend.
Erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer die Maßnahme beauftragt, bevor die Förderzusage vorliegt, verliert den Anspruch. Das ist der häufigste Fehler.
Energieeffizienz-Experte ist Pflicht. Für die BEG-Einzelmaßnahme muss ein zertifizierter Experte eingebunden werden, unabhängig davon, ob Sie zwei oder zwanzig Fenster tauschen. Dessen Kosten sind ebenfalls förderfähig.
Der Uw-Wert muss stimmen. Höchstens 0,95 W/(m²K), was unsere Fenster mit Dreifachverglasung erfüllen.
Stand 2026 sind so bis zu 12.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit möglich. Förderbedingungen ändern sich, deshalb prüfen wir den aktuellen Stand gemeinsam im Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben.

Erst der Antrag, dann der Vertrag. Andersherum entfällt die Förderung.

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