Was sich im Juli 2026 geändert hat
Wer 2026 neue Fenster plant, sollte genau hinsehen: Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, neue Regeln. Umgangssprachlich heißt sie meist BAFA-Förderung, weil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anträge für neue Fenster bearbeitet. Die Grundförderung für neue Fenster bleibt bei 15 Prozent. Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan, den iSFP, gibt es aber nur noch unter deutlich strengeren Bedingungen. Viele Ratgeber im Netz nennen noch die alten Werte von pauschal 20 Prozent und bis zu 12.000 Euro Zuschuss. Diese Zahlen gelten für neue Anträge nicht mehr.
Die Kurzfassung:
- Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
- Höchstgrenze ohne iSFP: 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr, also bis zu 4.500 Euro Zuschuss
- Höchstgrenze mit iSFP: 60.000 Euro förderfähige Kosten
- iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte zusätzlich, aber nur auf den Teil der Kosten oberhalb von 30.000 Euro
- Maximaler Zuschuss im Einfamilienhaus: 10.500 Euro bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten mit iSFP
- Mindestinvestition: 300 Euro brutto
Gibt es eine eigene Förderung in Niedersachsen oder Bremen?
Die wichtigste Förderung für den Fenstertausch ist auch für Hausbesitzer in Niedersachsen und Bremen die BEG des Bundes. Sie gilt bundesweit zu denselben Bedingungen, ob in Verden, Achim, Oyten oder Bremen. Daneben können Länder und Kommunen eigene Programme auflegen, die sich je nach Haushaltslage ändern. In Niedersachsen fragen Sie vor dem Antrag am besten bei Ihrer Gemeinde oder der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen nach dem aktuellen Stand. Im Land Bremen gibt es derzeit kein eigenes Zuschussprogramm für neue Fenster: Das Landesprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ wurde zum 31. August 2025 eingestellt, weil Bremen seitdem der Bundesförderung den Vorrang gibt. Auf kommunale Programme für Schallschutz gehen wir weiter unten ein.
Wer wird gefördert?
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden. Ob Einfamilienhaus in Kirchlinteln, Doppelhaushälfte in Dörverden oder Eigentumswohnung in Achim: Gefördert werden Sanierungen an Gebäuden, die bereits bestehen. Antragsberechtigt sind alle Investoren förderfähiger Maßnahmen, also etwa Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen.
Gefördert wird die Erneuerung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern und Außentüren sowie außenliegender Sonnenschutz, wenn die Bauteile die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Welche Anforderungen müssen die Fenster erfüllen?
Gefördert werden nur Fenster, die nachweislich Energie sparen. Maßgeblich ist der Wärmedurchgangskoeffizient Uw. Für Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren darf er laut den technischen Mindestanforderungen der BEG höchstens 0,95 W/(m²K) betragen. Für Dachflächenfenster, Haustüren und Baudenkmale gelten eigene Werte.
Diesen Wert erreichen heute Fenster mit Dreifachverglasung und einem modernen Mehrkammerprofil. Die Kunststofffenster und Holzfenster aus unserem Sortiment erfüllen die Anforderung in der förderfähigen Ausführung. Wir weisen im Angebot aus, welche Ausführung förderfähig ist.
So berechnen Sie Ihren Zuschuss
Förderfähig sind nicht nur die Fenster selbst, sondern auch die damit verbundenen Arbeiten wie Ausbau und Entsorgung der alten Fenster, Montage, Fensterbankanschlüsse und das Anpassen der Laibungen. Welche Positionen im Einzelfall anerkannt werden, bestätigt der Energieeffizienz-Experte. Mit welchen Gesamtkosten Sie rechnen sollten, zeigt unser Preis-Leitfaden für neue Fenster mit Einbau.
Beispiel 1: Acht Fenster im Einfamilienhaus
Förderfähige Kosten 18.000 Euro, kein iSFP. Zuschuss: 15 Prozent von 18.000 Euro, also 2.700 Euro.
Beispiel 2: Fenster und Haustür mit iSFP
Förderfähige Kosten 40.000 Euro, iSFP liegt vor. Auf die gesamten 40.000 Euro gibt es 15 Prozent, das sind 6.000 Euro. Auf die 10.000 Euro oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro kommen 5 Prozent iSFP-Bonus hinzu, also 500 Euro. Zuschuss gesamt: 6.500 Euro.
Beispiel 3: Fenstertausch im Rahmen einer größeren Sanierung
Förderfähige Kosten 60.000 Euro, iSFP liegt vor. 15 Prozent ergeben 9.000 Euro, der iSFP-Bonus auf 30.000 Euro weitere 1.500 Euro. Zuschuss gesamt: 10.500 Euro.
Die Rechnung zeigt: Für den reinen Fenstertausch in einem Einfamilienhaus lohnt sich ein iSFP allein wegen des Bonus kaum noch. Interessant bleibt er, wenn Sie ohnehin mehrere Maßnahmen planen, etwa Fenster, Dämmung und Heizung, denn er verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro.
Schritt für Schritt zum Zuschuss
Die wichtigste Regel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt.
- Angebot einholen. Wir beraten Sie, planen Ihre neuen Fenster und erstellen ein detailliertes Angebot. Es ist die Grundlage für den Antrag.
- Energieeffizienz-Experten einbinden. Für Fenster ist die Einbindung eines Experten aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht. Er prüft die technischen Anforderungen und erstellt die Technische Projektbeschreibung. Gern nennen wir Ihnen Energieberater aus unserem Netzwerk im Raum Verden und Bremen.
- Vertrag mit Bedingung abschließen. Für den Antrag brauchen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht. Kommt die Zusage nicht, wird der Vertrag nicht wirksam. So sichern Sie sich Ihren Montagetermin, ohne die Förderung zu gefährden.
- Antrag beim BAFA stellen. Mit der Kennung aus der Projektbeschreibung des Energieeffizienz-Experten stellen Sie den Antrag online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Einbauen. Anschließend bauen unsere Monteure die Fenster nach RAL-Montagerichtlinie ein. Ein Beginn vor der Förderzusage ist möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.
- Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung und die förderfähigen Kosten. Mit seinem Nachweis reichen Sie die Rechnungen beim BAFA ein.
- Zuschuss erhalten. Das BAFA prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss auf Ihr Konto.
Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG
Statt des Zuschusses können Selbstnutzer die Kosten für neue Fenster steuerlich geltend machen. Über drei Jahre verteilt mindern 20 Prozent der Aufwendungen die Einkommensteuer: im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent. Die Steuerermäßigung beträgt höchstens 40.000 Euro pro Objekt.
Voraussetzungen sind, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen, das Gebäude älter als zehn Jahre ist und ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt. Ein Energieberater ist nicht vorgeschrieben.
Wichtig: Für dieselbe Maßnahme können Sie entweder den BAFA-Zuschuss oder den Steuerbonus nutzen, nicht beides. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast und vom Umfang der Sanierung ab. Bei kleineren Maßnahmen ohne iSFP ist der Steuerbonus mit 20 Prozent oft attraktiver als 15 Prozent Zuschuss, dafür fließt das Geld erst über drei Steuerjahre zurück. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Ergänzend: KfW-Kredit und kommunale Programme
Wer die Sanierung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren möchte, kann zusätzlich zum BAFA-Zuschuss einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW beantragen, sofern das Programm zum Zeitpunkt Ihres Antrags angeboten wird.
Auch Kommunen fördern teilweise eigene Maßnahmen. Gerade beim Schallschutz lohnt sich die Nachfrage bei Ihrer Gemeinde. Solche Programme hängen meist von der Lage ab, etwa an einer Hauptverkehrsstraße, an einer Bahnstrecke oder in der Nähe eines Flughafens. Im Landkreis Verden und im Großraum Bremen betrifft das eine ganze Reihe von Ortslagen.
Warum Sie früh planen sollten
Förderprogramme ändern sich regelmäßig, wie die Reform vom Juli 2026 zeigt. Ein Programm, das bei der ersten Beratung gilt, kann bei der Umsetzung bereits angepasst sein. Planen Sie die Förderung deshalb von Anfang an ein: Der Energieberater braucht Vorlauf, das BAFA braucht Bearbeitungszeit, und ohne Antrag vor Vorhabenbeginn gibt es keinen Zuschuss.
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über das förderfähige Angebot bis zur Montage. Als Fachbetrieb aus Langwedel sind wir im Landkreis Verden, in Achim, Oyten und im Großraum Bremen für Sie da.
Häufige Fragen zur Fensterförderung
Gibt es 2026 noch 20 Prozent Förderung für neue Fenster?
Nur eingeschränkt. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber. Für den Großteil der Fenstersanierungen bleibt es bei 15 Prozent.
Gibt es noch die KfW-Förderung für neue Fenster?
Einen KfW-Zuschuss für den Tausch einzelner Fenster gibt es nicht mehr. Seit 2021 läuft die Förderung für den Fenstertausch über das BAFA. Die KfW bietet ergänzend einen zinsgünstigen Kredit an und ist für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus zuständig. Für Einbruchschutz gibt es zudem einen eigenen KfW-Kredit, mehr dazu in unserem Ratgeber zum Einbruchschutz.
Brauche ich einen Energieberater, wenn ich nur wenige Fenster tausche?
Ja. Für die BAFA-Förderung von Fenstern ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten unabhängig von der Anzahl Pflicht. Eine Fachunternehmererklärung reicht nicht aus. Alternativ besteht unter Umständen die Möglichkeit des Steuerbonus nach § 35c EStG.
Darf ich den Auftrag vor dem Antrag unterschreiben?
Ja, wenn der Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage steht. Ein unbedingter Vertrag gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
Geht die Förderung auch für eine Eigentumswohnung?
Ja. Für Fenster in Ihrer eigenen Wohnung stellen Sie den Antrag selbst. Bei Fenstern im Gemeinschaftseigentum, etwa im Treppenhaus, beantragt die Eigentümergemeinschaft.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus ist eine Kombination möglich, etwa Zuschuss für die Dämmung und Steuerbonus für die Fenster.
Wird auch gefördert, wenn ich die Fenster selbst einbaue?
Beim BAFA-Zuschuss sind in Eigenleistung nur die Materialkosten förderfähig, ein Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung bestätigen. Den Steuerbonus gibt es nur bei Einbau durch ein Fachunternehmen. Wie der Selbsteinbau funktioniert, zeigt unser Ratgeber zur Fenstermontage.
Stand der Förderbedingungen: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Verbindlich sind die Angaben des BAFA zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Wir sind keine Steuer- oder Fördermittelberater; für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Energieberater oder Steuerberater.
