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Fensterförderung 2026 in Niedersachsen: So sichern Sie sich bis zu 12.000 € für Ihre neuen Fenster

Die Energiekosten steigen und Ihre alten Fenster sind eine der größten Schwachstellen Ihres Hauses? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie! Der Staat unterstützt Sie auch 2026 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kräftig beim Fenstertausch. Als Ihr lokaler Fachbetrieb für Fenster und Türen im Herzen von Niedersachsen, direkt in Langwedel bei Verden, zeigen wir Ihnen, wie Sie sich als Hausbesitzer im Landkreis Verden, Achim, Oyten und Umgebung einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro sichern können.

Das Wichtigste zur BAFA-Förderung 2026 auf einen Blick

Die wichtigste Anlaufstelle für Ihren Zuschuss ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung ist attraktiv, aber die Details sind entscheidend. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Konditionen für 2026:

Förder-AspektKonditionen 2026
Grundförderung15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus+ 5 % extra (insgesamt 20 %), wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
Maximale förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit (ohne iSFP) / 60.000 € (mit iSFP)
Maximaler Zuschuss4.500 € (ohne iSFP) / 12.000 € (mit iSFP)
Mindestinvestition300 € brutto

ADIGA-Tipp: Der iSFP-Bonus lohnt sich! Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), erstellt von einem Energieberater, zeigt Ihnen den besten Weg zur energetischen Sanierung Ihres Hauses und verdoppelt die förderfähige Summe für Ihre neuen Fenster. Das bedeutet für Sie den maximalen Zuschuss!

Wer wird gefördert? Die Voraussetzungen für Ihr Zuhause in Verden, Achim & Co.

Die gute Nachricht vorweg: Die Förderung richtet sich an fast alle Besitzer von Bestandsgebäuden. Egal ob Sie in einem Einfamilienhaus in Kirchlinteln, einer Doppelhaushälfte in Dörverden oder einer Eigentumswohnung in Achim leben – wenn Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist, können Sie einen Antrag stellen.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Bestandsgebäude: Der Bauantrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Standort Deutschland: Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden.
  • Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Eigentümer, Contractoren, Unternehmen) von förderfähigen Maßnahmen.

Technische Anforderungen: Welchen U-Wert brauchen Ihre neuen Fenster?

Der Staat fördert nur Fenster, die nachweislich zur Energieeinsparung beitragen. Die entscheidende Kennzahl hierfür ist der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert (Uw). Um die BAFA-Förderung zu erhalten, dürfen Ihre neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) nicht überschreiten.

Keine Sorge, mit diesem technischen Wert müssen Sie sich nicht allein beschäftigen. Alle von ADIGA-Fenster angebotenen und verbauten Fenster mit moderner Dreifachverglasung erfüllen diese Anforderung problemlos. Wir beraten Sie umfassend und stellen sicher, dass Sie ein förderfähiges Produkt erhalten, das perfekt zu Ihrem Zuhause in Niedersachsen passt.

Schritt-für-Schritt zum Zuschuss: Ihr Fahrplan für den Landkreis Verden

Der Weg zur Förderung ist klar geregelt. Die wichtigste Regel lautet: Erst der Antrag, dann der Vertrag! Beginnen Sie keine Baumaßnahmen, bevor Sie die Förderzusage in den Händen halten. So geht’s:

  1. Angebot von ADIGA-Fenster einholen: Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie, planen mit Ihnen Ihre neuen Fenster und erstellen ein detailliertes Angebot. Dieses Angebot ist die Grundlage für den gesamten Prozess.
  2. Energie-Effizienz-Experten (EEE) finden: Für den Antrag ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters Pflicht. Dieser prüft die technischen Details und erstellt die notwendige „Technische Projektbeschreibung“ (TPB). Wir haben ein Netzwerk an erfahrenen Energieberatern im Raum Verden und Bremen und empfehlen Ihnen gerne einen kompetenten Partner.
  3. Antrag beim BAFA stellen: Mit der TPB-ID vom Energieberater stellen Sie (oder der Berater in Ihrem Auftrag) den Förderantrag online beim BAFA. Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie noch keinen verbindlichen, rechtsgültigen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben haben!
  4. Vertrag abschließen & Maßnahme umsetzen: Sobald Sie die Förderzusage vom BAFA erhalten haben, können Sie den Vertrag mit uns, ADIGA-Fenster, final unterzeichnen. Wir vereinbaren dann einen Montagetermin und unsere erfahrenen Monteure bauen Ihre neuen, energieeffizienten Fenster fachgerecht ein.
  5. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr Energieberater den „Technischen Projektnachweis“ (TPN). Mit dieser TPN-ID reichen Sie den Verwendungsnachweis online beim BAFA ein und laden die Rechnungen hoch.
  6. Zuschuss erhalten: Das BAFA prüft Ihre Unterlagen und überweist Ihnen den Zuschuss direkt auf Ihr Konto. Freuen Sie sich über gesparte Kosten und niedrigere Energierechnungen!

Alternative: KfW-Kredit oder Steuerbonus?

Neben dem BAFA-Zuschuss gibt es weitere Möglichkeiten:

  • KfW-Ergänzungskredit: Wenn Sie die Sanierung nicht vollständig aus Eigenmitteln finanzieren möchten, können Sie zusätzlich zum BAFA-Zuschuss einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen.
  • Steuerbonus (§35c EStG): Alternativ zur BAFA-Förderung können Sie 20 % der Sanierungskosten (bis max. 40.000 €) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Eine Kombination mit der BAFA-Förderung ist jedoch nicht möglich.

Welcher Weg für Sie der beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ein Energieberater oder Ihr Steuerberater kann Sie hierzu beraten.

Häufige Fragen zur Fensterförderung 2026 (FAQ)

Kann ich die Förderung auch für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus beantragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Als Wohnungseigentümer können Sie für Maßnahmen an Ihrer eigenen Wohneinheit einen Antrag stellen. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fenster im Treppenhaus) muss die Eigentümergemeinschaft als Antragsteller auftreten.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines BAFA-Antrags?

Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt in der Regel aber wenige Wochen. Wichtig ist, dass Sie nach Erhalt der Förderzusage mit den Bauarbeiten beginnen können. Die Gültigkeit der Förderzusage ist zeitlich begrenzt, daher sollten Sie die Maßnahme zügig umsetzen.

Muss ich einen Energieberater beauftragen, wenn ich nur wenige Fenster tausche?

Ja, für die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) grundsätzlich Pflicht – unabhängig von der Anzahl der Fenster. Die Kosten für den Energieberater sind jedoch ebenfalls förderfähig.

Ihr Partner für den Fenstertausch in der Region Verden: ADIGA-Fenster

Der Weg zur Förderung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber Sie sind nicht allein. Wir von ADIGA-Fenster aus Langwedel sind Ihr erfahrener Partner im Landkreis Verden, Rotenburg, Nienburg und der Metropolregion Bremen. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Montage und helfen Ihnen, die passenden Fenster für Ihr Zuhause und Ihr Budget zu finden.

Starten Sie jetzt Ihr Projekt! Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihre neuen, förderfähigen Fenster!

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